AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Activity Park Otterndorf

Die Benutzung des Kletterparks ist mit Risiken verbunden. Sie erfolgt bei pflichtgemäßer Vertragserfüllung des Activity Park Otterndorf (nachfolgend: Betreiber) auf eigene Gefahr des Benutzers. Die Beachtung der AGB liegt in der  Verantwortung
des  Benutzers. Aufsichtspersonen haften dafür, dass die von ihne beaufsichtigten Minderjährigen diese AGB beachten. 

I. Benutzungsbedingungen 

1. Zugelassene Benutzer 

Der Park ist für alle Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr geöffnet.  Kinder unter 14 Jahren dürfen den Park nur
in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson benutzen. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, den Minderjährigen vor 
Benutzung des Kletterparks auf die AGB hinzuweisen und diese zu erläutern. 

Personen, die  
- das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
- die an einer Krankheit leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für sich oder andere Personen darstellen könnte 
- die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen sind nicht berechtigt, den Kletterpark zu benutzen.  

2. Verbotene Gegenstände 

Beim Benutzen des Kletterparks dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Benutzer oder für
andere Personen darstellen können.  Hierzu zählen insbesondere Schmuck, Mobiltelefone oder Kameras.  

II. Benutzungsregeln 

1.  

Vor dem Benutzen des Kletterparks muss jeder Benutzer an der theoretischen und der praktischen Sicherheitsdemonstration teilnehmen. DenAnweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Benutzer, dieden 
Benutzungsregeln oder Anweisungen des Personals zuwiderhandeln, können vom Kletterpark ausgeschlossen werden.  
In diesem Falle hat der ausgeschlossene Benutzer keinen Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. 

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Feuer, Sturm, Gewitter)
zu unterbrechen. In diesem Falle erhält der Benutzer eine Zeitgutschrift, die ausschließlich am selben Tag im direkten 
Anschluss an die Kletterzeit innerhalb der Öffnungszeiten absolviert werden kann. 

Der Betreiber behält sich ebenfalls das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischenGründen (z.B. Feuer, Sturm, 
Gewitter) wenn notwendig, für den verbleibenden Tag einzustellen. In diesem Falle erhält der Benutzer keine Zeitgutschrift.

2. 

Die Parcours dürfen ausnahmslos nur nach Vollendung des vorgegebenen Mindestalters beklettert werden:

Künstlicher Parcours „MEDEM“ (Testparcours & Inklusion)
Schwierigkeitsgrad: leicht - Alter: ab 6 Jahren

Künstlicher Parcours „ELBE“ 
Schwierigkeitsgrad: mittel - Alter: ab 9 Jahren

Natürlicher Parcours „OSTSEE“ 
Schwierigkeitsgrad: mittel - Alter: ab 9 Jahren

Natürlicher Parcours „SÜDSEE“ (über den See)
Schwierigkeitsgrad: mittel - Alter: ab 9 Jahren

Künstlicher Parcours „NORDSEE“ 
Schwierigkeitsgrad: schwer - Alter: ab 12 Jahren

Bei Kindern zwischen 6-8 Jahren muss eine erwachsene Person mitklettern.

Kinder ab 9 Jahren dürfen selbständig klettern, müssen vom Boden aus jedoch von einer erwachsenen Person beaufsichtigt
werden. Die Begleitpersonen, die nicht aktiv mitklettern, müssen nichts bezahlen.

Jedes Kletterelement darf von maximal einer Person gleichzeitig begangen werden. Aufden Podesten (Plattformen) dürfensich  maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten.Auf den Doppelplattformen sind maximal sechs Personen gleichzeitig
zulässig.  

3. 

Die Ausrüstung (Handschuhe, Klettergurt, Verbindungsmittel mit Karabinern und Rolle)muss nach Anweisung des Personals 
benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Kletterparks nicht abgelegtwerden
und muss 3h nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden.

Die Sicherungskarabiner müssen beim Klettern gegenläufig im Sicherungsseil (rot/rot) eingehängt sein. Beim Umhängen 
muss immer ein Sicherungskarabiner eingehängt bleiben. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner im Sicherungsseil 
ausgehängt werden.

4. 

Bei Unklarheiten oder Zweifeln hinsichtlich der richtigen Benutzung des Kletterparks ist in jedem Fall ein Mitglied des Personals herbeizurufen.   

5. 

Auf der gesamten Anlage ist das Rauchen verboten.   

III. Haftung 

1. 

Der Betreiber haftet dem Benutzer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit, die auf 
einer schuldhaften Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.  

2. 

Der Betreiber haftet dem Benutzer für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vertretern 
oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. 

3. 

Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung derVertreter oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen, haftet der Betreiber nur, soweit es sich um vertragstypische vorhersehbare Schäden handelt.    

IV. Urheberrechte  

1. 

Der Betreiber behält sich das Recht vor, während der Benutzung im gesamten Kletterwald Foto, Film oder Webcam
Aufnahmen zu machen und diese zu Werbe- und Informationszwecken zu verwenden. Der Benutzer, die damit nicht
einverstanden sind, haben dies dem Personal vor Benutzung anzuzeigen. 

2. 

Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu anderen als privaten  Zwecken ist dem Benutzer im
gesamten Kletterwald verboten. 

V. Personenbezogene Daten 

Der Betreiber gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt eine Weitergabe
von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche
Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann derTeilnehmer diese
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an denBetreiber (z.B. durch E-Mail & Brief) widerrufen.Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Betreiber wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für
die Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist.Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Betreiber gespeicherten
Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage (E-Mail, Brief) an den Betreiber. 

VI. Einverständniserklärung 

Durch  meine  Unterschrift auf  der  „Teilnehmerbestätigung“  (Formblatt)  an  der  Kasse erkläre ich, dass ich die 
vorstehenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  zur  Kenntnis genommen  habe  und  damit  einverstanden  bin. 
Als  erwachsene  Aufsichtsperson  eines minderjährigen Benutzers bis unter 14 Jahren erkläre ich,  dass ich die vorstehenden AGB mit  dem  minderjährigen  Benutzer  besprochen  habe.  Ich  versichere  hiermit,  dass  weder bei  mir
noch  bei  einem  von  mir  beaufsichtigten  minderjährigen  Benutzer Ausschlussgründe  gemäß  Ziffer  I.  1.  bestehen 
und  weder  ich  noch  der  minderjährige Benutzer verbotene Gegenstände gemäß Ziffer I. 2. mit sich führen. 

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